Anzeige für die beabsichtigte Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen nach Anhang I Nummer 5.4.2.3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen die Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen der Gruppen und Untergruppen A, D IV und E in Mengen von mehr als 25 Tonnen beabsichtigt, hat dies spätestens zwei Wochen vorher der zuständigen Behörde, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) oder dem Thüringer Landesbergamt, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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