Ausländische Berufsqualifikationen im Bereich der Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen anerkennen

Leistungsbeschreibung

Tätigkeiten im Bereich der Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen sind in Deutschland reglementiert. Das heißt, Sie dürfen eine Weiterbildungsbezeichnung erst führen, wenn Sie formal dazu berechtigt sind. Um diese Berechtigung zu erhalten, muss Ihre ausländische Qualifikation anerkannt werden.

Folgende Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen sind in Thüringen geregelt:

  • Praxisanleiter
  • Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI
  • Leitende Pflegefachkraft eines Bereiches im Krankenhaus und anderen pflegerischen Versorgungsbereichen
  • Fachpflegekraft für Geriatrie und Gerontopsychiatrie
  • Hygienefachkraft
  • Hygienebeauftragter in Pflegeeinrichtungen
  • Pflegefachkraft in der Palliativversorgung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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