Ausländische Berufsqualifikationen als Dolmetscher/in, Gebärdensprachdolmetscher/in ausüben

Leistungsbeschreibung

Der Beruf des allgemein beeidigten Dolmetschers/der allgemein beeidigten Dolmetscherin und Gebärdensprachdolmetschers/Gebärdensprachdolmetscherin ist reglementiert. Er berechtigt zur mündlichen Sprachübertragung bzw. zur Übertragung zwischen mündlicher Sprache und Gebärdensprache für gerichtliche, staatsanwaltschaftliche und notarielle Zwecke. Die korrespondierende Sprache ist Deutsch. Eine Tätigkeit als allgemein beeidigter Dolmetscher/allgemein beeidigte Dolmetscherin und Gebärdensprachdolmetscher/Gebärdensprachdolmetscherin kann erst nach der allgemeinen Beeidigung durch den zuständigen Präsidenten/die zuständige Präsidentin des Landgerichts ausgeübt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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