Zuständigkeitsfinder
Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft müssen Sie bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft bei der zuständigen Steuerberaterkammer stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.
Zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Thüringen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Satzung
- Bestätigung der Gesellschafter, dass die Anteile an der Gesellschaft nicht für Rechnung eines Dritten gehalten werden
- Mit dem Antrag ist eine Erklärung einzureichen, dass sich die Berufsausübungsgesellschaft nicht in Vermögensverfall befindet
- Mit dem Antrag ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen oder eine vorläufige Deckungszusage vorzulegen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 600,00 EURVorkasse: nein
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Finanzministerium
Fachlich freigegeben am
03.01.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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