Sonntagsbeschäftigung: Ausnahmebewilligung (Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Inventur)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Arbeitgeber an einem Sonntag pro Kalenderjahr Arbeitnehmer beschäftigen wollen, weil Sie die gesetzlich vorgeschriebene Inventur durchführen wollen, benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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