Zuständigkeitsfinder
Hochwasser 2013 Information zur Soforthilfe
Leistungsbeschreibung
Angesichts der hohen, durch das Hochwasser hervorgerufenen Schäden stellt die Bundesregierung 100 Mio. Euro Soforthilfe für die von der Hochwasserlage betroffenen Bundesländer zur Verfügung. Die Soforthilfe der Bundesregierung wird an die Bundesländer gezahlt. Verwaltungsvereinbarungen, die die Auszahlungskriterien regeln werden, sind derzeit in Vorbereitung. Die Soforthilfen an die Betroffenen werden über die Bundesländer ausgezahlt.
An der Bewältigung der durch die Hochwasserlage eingetretenen Schäden wird sich die Bundesregierung mit 100 Mio Euro Soforthilfen beteiligen. Voraussetzung für die Auszahlung der Soforthilfe des Bundes ist die Auflage von Soforthilfeprogrammen der betroffenen Länder.
Mit den betroffenen Ländern wurden bereits Gespräche mit dem Ziel einer zügigen Umsetzung der Soforthilfemaßnahmen des Bundes geführt. Die Einzelheiten werden mit den jeweils zuständigen Ministerien der Länder vereinbart. Die diesbezüglichen Verwaltungsvereinbarungen sind gerade in Vorbereitung. Sobald diese unterzeichnet sind wird sich der Bund zu 50% an den Kosten der Soforthilfe beteiligen; die verbleibenden 50% zahlt das jeweils betroffene Bundesland.
Das Bundesministerium des Innern ist zuständig für die Soforthilfeprogramme „Haushalt/Hausrat“ sowie „Ölschäden an Gebäuden“ und für einen einzurichtenden „Härtefonds“.
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern
Fachlich freigegeben am
07.06.2013
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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