Zuständigkeitsfinder
Beendigung der Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens
Leistungsbeschreibung
Die Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger ist beendet, wenn die öffentliche Bestellung erlischt. Das ist der Fall, wenn der Sachverständige gegenüber der jeweiligen Bestellungsbehörde erklärt, dass er nicht mehr als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger tätig sein will, die Zeit, für die der Sachverständige öffentlich bestellt ist, abläuft oder die Bestellungsbehörde die öffentliche Bestellung zurücknimmt oder widerruft. Der Sachverständige hat nach Erlöschen der öffentlichen Bestellung der Bestellungsbehörde die Bestellungsurkunde, den Ausweis und den Rundstempel zurückzugeben.
An wen muss ich mich wenden?
Für den Bereich Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau) wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Für den Bereich Forstwirtschaft (einschließlich Fischereiwesen) wenden Sie sich an die Landesforstanstalt.
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastuktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
31.01.2019
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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