Zuständigkeitsfinder
Erweiterung des Bestellungsgebietes eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens
Leistungsbeschreibung
Soll eine bereits bestehende öffentliche Bestellung um ein weiteres Fachgebiet erweitert werden, muss hierfür gegenüber der Bestellungsbehörde analog der Erstbestellung die besondere Sachkunde nachgewiesen werden.
Verfahrensablauf
Wie bei der Erstbestellung nimmt der Antragsteller mit der Bestellungsbehörde Kontakt auf. Die fachliche Eignung für das neue Fachgebiet wird durch den zuständigen Sachverständigenausschuss geprüft. Es werden üblicherweise zwei Gutachten geprüft. Wenn diese mangelfrei sind, erfolgt die Zulassung zu mündlichen Prüfung. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Bestellung und Vereidigung durch die Bestellungsbehörde.
An wen muss ich mich wenden?
Für den Bereich Landwirtschaft und Gartenbau: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Jena
Für den Bereich Forstwirtschaft und Fischerei: ThüringenForst AöR
Zuständige Stelle
Für den Bereich Landwirtschaft und Gartenbau: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Jena
Für den Bereich Forstwirtschaft und Fischerei: ThüringenForst AöR
Voraussetzungen
persönliche und fachliche Voraussetzungen wie bei der Erstbestellung;
besondere Sachkunde in dem angestrebten Fachgebiet, Nachweis erfolgt durch Gutachtenerstellung und mündliche Prüfung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mindestens zwei selbstgefertigte Gutachten aus dem angestrebten Fachgebiet
Welche Gebühren fallen an?
Erweiterung der Bestellung auf ein weiteres Sachgebiet
(Anwendungsbereich RL 2006/123/EG) 217 €;
(Anwendungsbereich Drittstaaten) 250 €
Bestellung und Vereidigung
(Anwendungsbereich RL 2006/123/EG) 93 €;
(Anwendungsbereich Drittstaaten) 107 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfristen: keine, laufende Antragstellung möglich
Bearbeitungsdauer
Zwischen ½ - 1 Jahr, in Abhängigkeit von fachlicher Eignung des Antragstellers und Prüfungsfortschritt
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Allgemein geltender Rechtsbehelf, Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bestellungsbehörde
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen auf der Internetseite der Bestellungsbehörde
Hier finden Sie auch Informationen zu Weiterbildungsanbietern sowie Sachverständigen und Bestellungsbehörden anderer Bundesländer
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Fachlich freigegeben am
10.08.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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