Zuständigkeitsfinder
Bericht Marktuntersuchung Eisenbahn erstellen
Leistungsbeschreibung
Um ihre Aufgaben der Marktuntersuchung erfüllen zu können, benötigt die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Zugriff auf aktuelle und valide Informationen über
- den Eisenbahnmarkt im Allgemeinen
- und die Eisenbahnunternehmen im Speziellen.
Dafür befragt die BNetzA jährlich zahlreiche Unternehmen aus dem Eisenbahn-Sektor, darunter zum Beispiel
- Eisenbahnverkehrsunternehmen,
- Betreiber von Schienenwegen,
- Betreiber von Serviceeinrichtungen und
- Werksbahnen.
Wenn Sie zur Marktbeobachtung Schiene eingeladen worden sind und Kennzahlen Ihres Unternehmens an die Bundesnetzagentur übermitteln sollen, können Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten auf dem Webportal-Schiene der Bundesnetzagentur anmelden. Dort können Sie die für Ihr Unternehmen freigeschalteten Formulare bearbeiten und an die BNetzA übermitteln. Die Inhalte sind an unterschiedliche Tätigkeitsfelder im Eisenbahnsektor angepasst.
Verfahrensablauf
- Sie erhalten, meist im März oder April, ein Anschreiben mit der Aufforderung zur Teilnahme an der „Marktuntersuchung Schiene“ durch die Bundesnetzagentur.
- Wenn Sie bereits in der Vergangenheit an der Erhebung teilgenommen haben, sind Ihnen Ihre Zugangsdaten zum Webportal-Schiene bereits bekannt.
- Wenn Sie zum ersten Mal teilnehmen, können Sie sich selbst registrieren und ein Passwort vergeben. Die zusätzlich nötige Berichtsstellennummer wird von der Bundesnetzagentur vergeben und an Sie übermittelt.
- Sie bearbeiten Ihr Stammdatenformular und übermitteln dies an die Bundesnetzagentur.
- Danach werden Ihnen Fragebögen freigeschaltet die ebenfalls bearbeitet und an die Bundesnetzagentur übermittelt werden müssen.
- Bei Bedarf werden Ihnen die Fragebögen über das Portal zur Korrektur zurückgesandt.
-
Wenn die Formulare bestätigt wurden, ist die Erhebung für das laufende Jahr für Sie abgeschlossen.
Voraussetzungen
- Sie sind im Eisenbahnverkehrsmarkt tätig.
- Sie müssen zur „Marktbeobachtung Schiene“ eingeladen worden sein.
-
Die Zugangsdaten zu Ihrem Nutzerkonto im Webportal-Schiene müssen Ihnen vorliegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es sind keine Unterlagen einzureichen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 4 WochenIhre Fragebögen sind für 4 Wochen zur Bearbeitung freigeschaltet. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, können Sie eine Verlängerung von 2 Wochen beantragen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 WochenSie haben 4 Wochen Zeit die Fragebögen auszufüllen. Auf Anfrage kann die Bearbeitungsdauer um 2 Wochen verlängert werden
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Es gibt keine Rechtsbehelfe.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Fachlich freigegeben am
15.08.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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