Zuständigkeitsfinder
Verwendung des Bio-Siegels anzeigen
Leistungsbeschreibung
Alle Produkte, die mit dem deutschen Bio-Siegel (sechseckiges Zeichen) gekennzeichnet werden, müssen vor der Markteinführung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angezeigt werden.
Sie können Ihre Produkte für die Nutzung des Bio-Siegels online oder schriftlich anzeigen. Ihre Anzeige ist verbunden mit der Vorlage Ihrer mit dem Bio-Siegel gestalteten Produktetiketten / Verpackungslayouts. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Anzeige durch die BLE erhalten Sie eine Freigabe zur Nutzung des Bio-Siegels. Anzeigen können nicht nur von deutschen Unternehmen, sondern von Unternehmen weltweit vorgenommen werden.
Verfahrensablauf
Sie können die Verwendung des Bio-Siegels online oder schriftlich anzeigen.
Verwendung online anzeigen:
- Registrieren Sie Ihr Unternehmen und Ihr Produkt oder Ihre Produkte in der Bio-Siegel-Datenbank auf bio-siegel.de.
- Die BLE überprüft Ihre Nutzungsanzeige und Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Freigabe Ihres Produktes oder Ihrer Produkte für die Nutzung des Bio-Siegels per E-Mail.
Verwendung schriftlich anzeigen:
- Fordern Sie das Anzeigeformular bei der BLE an oder laden Sie es über die Internetseite bio-siegel.de herunter.
- Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Anzeigeformular zusammen mit dem mit dem Bio-Siegel gestalteten Produktetikett beziehungsweise den Produktetiketten per Post oder per E-Mail an die BLE.
- Die BLE überprüft Ihre Anzeige und Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Freigabe Ihres Produktes oder Ihrer Produkte für die Nutzung des Bio-Siegels per E-Mail oder wenn gewünscht per Post.
- Die BLE erstellt Ihnen einen Account in der Bio-Siegel-Datenbank, in den Ihre angezeigten Produkte übertragen werden. Damit Sie Ihre Nutzungsanzeigen zukünftig selbst verwalten können, erhalten Sie per Post Zugangsdaten zu Ihrem Account in der Datenbank.
Voraussetzungen
- Sie nehmen als zertifizierter Betrieb am Kontrollsystem nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau teil.
- Ihr Produkt ist gemäß den Bestimmungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt und zertifiziert.
- Das Bio-Siegel auf Ihrem Produktetikett beziehungsweise Ihren Produktetiketten entspricht den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- mit dem Bio-Siegel gestaltetes Produktetikett oder gestaltete Produktetiketten im Format PDF bis maximal 10 MB pro Datei (Sollten pro Produkt mehrere Etiketten vorliegen, zum Beispiel Front-, Rücken- und Seitenetikett, fassen Sie diese bitte in einer PDF-Datei zusammen.)
Wenn Sie die Anzeige per E-Mail oder Post einreichen, zusätzlich:
- ausgefülltes Anzeigeformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss vor der Markteinführung des mit dem Bio-Siegel gekennzeichneten Produktes erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Die unrechtmäßige Nutzung des Bio-Siegels kann als Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Anzeige der Verwendung des Biosiegels Entgegennahme
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben am
07.10.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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