Fahrzeugzulassung - Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

Leistungsbeschreibung

Für eine Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten ist das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen. Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II der Kfz-Zulassungsstelle übersandt wird.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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