Radioaktive Stoffe: Verwendung und Lagerung von Vorrichtungen - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Die Verwendung und Lagerung von Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten, mit einer Bauartzulassung, die vor dem 1. August 2001 erteilt wurde, ist anzeigepflichtig.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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