Hunde: Gewerbsmäßige Haltung - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Voraussetzungen:

  • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.
  • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
  • Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Ilm-Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-851
Fax
03628 738-852
DE-Mail
vluea@ilm-kreis.de-mail.de