Landschaftspflege Förderung

Leistungsbeschreibung

Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten wildlebender, heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften (siehe auch § 1 Absatz 2 bis 4 Bundesnaturschutzgesetz).

Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen der Pflege, Entwicklung, Wiederherstellung und Neuanlage naturnaher Lebensräume sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten, ihres Biotopverbundes sowie von historischen Kulturlandschaften und Landschaftsteilen. Gefährdete Arten und Lebensräume sowie Maßnahmen in Schutzgebieten nach Naturschutzrecht sind dabei Schwerpunkte der Landschaftspflege. Der Freistaat Thüringen verfolgt bei der Umsetzung der Maßnahmen vorrangig einen kooperativen Ansatz: Dabei wird angestrebt, die Pflege wertvoller Lebensräume durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten und der Naturschutzverwaltung abzusichern (Vertragsnaturschutz). Die Wiederherstellung und Neuanlage wird in erster Linie durch Projektförderung unterstützt.

Die wichtigsten Förderprogramme des Vertragsnaturschutzes sind finden Sie hier:

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

Adresse
Göschwitzer Str. 41
07745 Jena

Weitere Stellen

Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts
Adresse
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Bemerkung: S-Finanzzentrum
Landratsamt Ilm-Kreis - Umweltamt
Adresse
Dr.-Bonnet-Weg 1
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-661
Fax
03628 738-664
DE-Mail
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