Hausschlachtung

Leistungsbeschreibung

Hausschlachtung ist eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten, wobei das Fleisch ausschließlich im Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden darf.

Die Fleischgewinnung für andere Personen ist im fleischhygienerechtlichen Sinne eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des Lebensmittelhygienerechts erfolgen.

Wer Tiere schlachtet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung, die auch bei Hausschlachtungen zu erfolgen hat, unterliegen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und andere Paarhufer, Pferde und andere Einhufer, deren Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist. Bei Kaninchen können diese Untersuchungen unterbleiben, wenn keine Merkmale festgestellt werden, die das Fleisch bedenklich zum Genuss für den Menschen erscheinen lassen. Gehegewild ist ebenfalls der Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu unterziehen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Ilm-Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-851
Fax
03628 738-852
DE-Mail
vluea@ilm-kreis.de-mail.de

Mitarbeiter*innen

Herr M. Gürtler
Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-850
Mobiltelefon
0175 9305617
Abteilung
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Raum
176