Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

Leistungsbeschreibung

Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen. 
Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Ilm-Kreis - Jugendamt

Adresse
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-601
Fax
03628 738-602
DE-Mail
jugendamt@ilm-kreis.de-mail.de

Formulare

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Antrag einer Behörde auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 3
Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 2
Antrag auf Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis - BZR 2a
Ersuchen um unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister - BZR 4