Erstattung von Fahrgeldausfällen im Fernverkehr beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.

Sie können eine Erstattungsleistung für ein abgeschlossenes Kalenderjahr erhalten. Sollten Sie Vorauszahlungen für das abgerechnete Jahr erhalten haben, wird der entsprechende Betrag angerechnet.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Ihnen die Kosten im Fernverkehr für die Beförderung von

  • Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen,
  • Führ-, Begleit- oder Assistenzhunden von schwerbehinderten Menschen und
  • mitgeführten Gegenständen, zum Beispiel Handgepäck, Krankenfahrstühle oder sonstige orthopädische Hilfsmittel.

Die Höhe der Rückerstattung hängt von dem Vomhundertsatz ab.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat VM II 4

Adresse
50728 Köln, Stadt
Telefon
+49 228 9935825776
Fax
+49 228 99103585100
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr