Zuständigkeitsfinder
Sportförderung kommunal
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. an Ihr Landratsamt.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Ilm-Kreis - Büro Landrätin / Controlling / Beteiligungen / Presse
Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
99310 Arnstadt, Stadt
Mitarbeiter*innen
Frau S. Linke
Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-113Abteilung
Büro Landrätin
Raum
241
Zuständig für
- Gemeinde Elleben:
- Gemeinde Witzleben:
- Landkreis Ilm-Kreis: