sozialpädagogische Fachkräfte: Staatliche Anerkennung

Leistungsbeschreibung

Die staatliche Anerkennung sozialpädagogischer Berufsabschlüsse erfolgt nach dem Thüringer Gesetz über die staatliche Anerkennung sozialpädagogischer Berufe (Thüringer Sozialberufe-Anerkennungsgesetz - ThürSozAnerkG -) durch die Bildungseinrichtung, an der der Abschluss durchgeführt wird Für erfolgreich abgeschlossene Studiengänge an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Thüringer Hochschule oder Abschlüsse an den Thüringer Fachschulen des Sozialwesens sowie für Ausbildungs- und Befähigungsnachweise in der Sozialpädagogik, die vor 1996 absolviert wurden, ist das Referat 33 des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit zuständig.
Auch Abschlüsse von Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Staatsangehörigen von Drittstaaten werden nach dem ThürSozAnerkG durch das Referat 550 des Thüringer Landesverwaltungsamtes anerkannt.

Folgende sozialpädagogische Berufsabschlüsse werden staatlich anerkannt:

1. Erfolgreicher Abschluss eines Bachelor-Studiengangs der dem vom Fachbereichstag Soziale Arbeit am 4. Dezember 2008 beschlossenen "Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit" entspricht und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Thüringen oder der Berufsakademien Eisenach und Gera absolviert wurde, als:

  • staatlich anerkannte/r Sozialpädagogin/-Sozialpädagoge,
  • staatlich anerkannte/r Sozialarbeiter/-in,
  • staatlich anerkannte Sozialpädagogin/-Sozialarbeiterin,
  • staatlich anerkannter Sozialpädagoge/-Sozialarbeiter.

2. Erfolgreicher Abschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Thüringen oder der Berufsakademien Eisenach und Gera in einem Bachelor-Studiengang, der dem von der Jugend- und Familienministerkonferenz am 14. Dezember 2010 beschlossenen "Gemeinsamen Orientierungsrahmen Bildung und Erziehung in der Kindheit" entspricht, als:

  • staatlich anerkannte Kindheitspädagogin
  • staatlich anerkannter Kindheitspädagoge

3. Der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungsgangs :

  • Erzieher/-in,
  • Familienpfleger/-in,
  • Fachkraft für Soziale Arbeit,
  • Heilerzieher/-in,
  • Heilpädagogin,
  • Heilpädagoge

an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Thüringer Fachschule.

Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen in der Sozialpädagogik, die vor 1996 absolviert wurden:

  • erfolgreiche Teilnahme an dem Fortbildungslehrgang für Sozialpädagogen an der Pädagogischen Hochschule Erfurt / Mühlhausen in den Jahren 1991 und 1992
    oder
  • Vorlage einer vor Inkrafttreten des Thüringer Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes vom Thüringer Kultusministerium ausgestellten Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Sozialarbeiter" oder "Sozialarbeiterin"
    oder
  • Vorlage einer Urkunde des Thüringer Kultusministeriums über die Nachdiplomierung zu einem Studienabschluss des Sozialwesens.

Ausbildungs- und Befähigungsnachweise von Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und Staatsangehörigen von Drittstaaten werden anerkannt.
Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss in einer Berufsausbildung im Herkunftsland, die dort zum Einsatz in einem vergleichbaren sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld berechtigt.
Personen, deren Berufsqualifikation anerkannt wird, müssen über die Sprachkenntnisse verfügen, die für die Ausübung ihrer Berufstätigkeit im Freistaat Thüringen erforderlich sind.
Anerkannte Abschlüsse:

  • staatlich anerkannte/r Sozialpädagogin /-Sozialpädagoge,
  • staatlich anerkannte/r Sozialarbeiter/-in,
  • staatlich anerkannte Sozialpädagogin/-Sozialarbeiterin,
  • staatlich anerkannter Sozialpädagoge/-Sozialarbeiter,
  • staatlich anerkannte/r Erzieher/-in,
  • staatlich anerkannte/r Familienpfleger/-in,
  • staatlich anerkannte Fachkraft für Soziale Arbeit,
  • staatlich anerkannte/r Heilerzieher/-in,
  • staatlich anerkannte/r Heilpädagogin,
  • staatlich anerkannte/r Heilpädagoge.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Adresse
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt

Postanschrift
Postfach 900 354
99106 Erfurt
Telefon
0361 57381-1000
Fax
0361 57381-1800
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