Zuständigkeitsfinder
Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr Genehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Genehmigungsbehörden für die Durchführung von entgeltlichem oder geschäftsmäßigem Personenverkehr sind das Thüringer Landesverwaltungsamt und die unteren Verkehrsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte).
An wen muss ich mich wenden?
Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist zuständig für:
- die Erteilung von Genehmigungen für den Straßenbahnverkehr und den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (Omnibusse und Pkw),
- die Erteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen, Mietomnibusverkehr),
- die Erteilung von Ausnahmen von den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (§ 43 Abs. 1 BOKraft).
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind zuständig für:
- die Erteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen (Taxi- und Mietwagenverkehr sowie Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit Pkw).
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Landratsamt Ilm-Kreis - Verkehrsamt
Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
99310 Arnstadt, Stadt
Mitarbeiter*innen
Frau S. Schrickel
Adresse
Ichtershäuser Straße 31
99310 Arnstadt, Stadt
99310 Arnstadt, Stadt
Abteilung
Verkehrsamt
Raum
001
Zuständig für
- Gemeinde Elleben:
- Gemeinde Witzleben:
- Landkreis Ilm-Kreis:
Weitere Stellen
Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
99423 Weimar