Zertifizierungsdiensteanbieter - freiwillige Akkreditierung

Leistungsbeschreibung

Zertifizierungsdiensteanbieter können sich auf Antrag von der zuständigen Behörde akkreditieren lassen, wenn sie nachweisen, dass die Vorschriften nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung erfüllt sind.

Akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter erhalten ein Gütezeichen der zuständigen Behörde. Sie dürfen sich als akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter bezeichnen und sich im Rechts- und Geschäftsverkehr auf die nachgewiesene Sicherheit berufen.

Hinweis: Der Antrag auf freiwillige Akkreditierung gilt gleichzeitig auch als Anzeige des Betriebs eines Zertifizierungsdienstes, wenn die im Signaturgesetz und in der Signaturverordnung genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Telefon
0228 14-0
Fax
0228 14-8872