Zuständigkeitsfinder
Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition
Leistungsbeschreibung
Der Versender von zivilen Explosivstoffes beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Benutzung des Antragsformulars der BAM für Verbringensgenehmigungen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an:
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- 1-2 Wochen Bearbeitungsdauer
- Vorausssetzung i. d. R. Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht
- Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung (BAM)
Adresse
Unter den Eichen 87
12205 Berlin, Stadt
12205 Berlin, Stadt