Vergabe einer Identifikationsnummer zum Nachweis der Anzeige der erstmaligen Verwendung eines Explosivstoffs im Geltungsbereich des SprengG

Leistungsbeschreibung

Vor der erstmaligen Verwendung eines zivilen Explosivstoffes oder pyrotechnischen Gegenstandes muss dieser der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung angezeigt werden. Die BAM bestätigt oder passt die Anleitung den nationalen Vorschriften an und vergibt eine Identifikationsnummer.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung (BAM)

Adresse
Unter den Eichen 87
12205 Berlin, Stadt
Telefon
030 8104-0
Fax
030 8112029