Wohnungsbau Fördermittel für Mietwohnungen beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Freistaat Thüringen fördert Mietwohnungen für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dafür steht Ihnen das Förderprogramm nach der „Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025“ zur Verfügung. Die Auswahl der Fördervorhaben erfolgt über eine Programmanmeldung.  

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Wohnungsbauförderung, Wohnungsfürsorge - Referat 320

Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja

Mitarbeiter*innen

Frau Silke Mainka
Frau Franziska Opitz

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Checkliste für die Antragstellung zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen für die Programmjahre 2018 bis 2020 (ThürModR-Mietwohnungen)
Checkliste für die Antragstellung zur Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus in besonderen Gebietskulissen zur Innenstadtstabilisierung für die Programmjahre 2018 bis 2020 (Innenstadtstabilisierungsprogramm - ISSP)
Hinweise zur Schlussabrechnung der Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen für die Programmjahre 2018 bis 2020
Formblatt ThürBaR I a: Antrag / Schlussabrechnung für die Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und des barrierefreien Umbaus in bestehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen (ThürBarR)