Kinder- und Jugendhilfe/ Sozialhilfe: Schiedsstellen

Leistungsbeschreibung

In jedem Land wird bei der zuständigen Landesbehörde eine Schiedsstelle nach dem SGB XII und dem SGB VIII gebildet. Die Schiedsstelle kann zur Klärung von streitigen Sachverhalten bei den Vergütungsvereinbarungen für Einrichtungen der Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe von den Verhandlungsparteien angerufen werden. Durch die Schiedsstellenverfahren soll eine zügige Konfliktlösung ermöglicht werden.

Die Schiedsstellen haben die Aufgabe, über Streit- und Konfliktfälle in Bezug auf

  • Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote (Leistungsvereinbarung),
  • differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen (Entgeltvereinbarungen) und
  • Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung (Qualitätsentwicklungsvereinbarung)

auf Antrag einer Partei unverzüglich zu entscheiden. Gegen diese Entscheidung ist der Rechtsweg zu den Gerichten gegeben.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Jugendamt

Adresse
Goethestraße 10
07607 Eisenberg

Adresse
Goethestraße 12
07607 Eisenberg

Adresse
Carl-von-Ossietzky-Straße 15a
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-433
Fax
036691 70-751
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

Verkehrsanbindung
Sonstiges

Die Parkplätze für Besucher des Landratsamtes befinden sich im Schloßhof.

Weitere Stellen

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Jugendamt (Kopie)
Adresse
Goethestraße 10
07607 Eisenberg
Telefon
036691 70-433
Bemerkung: Sekretariat
Fax
036691 70-751