Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen

Leistungsbeschreibung

Aufsichtspersonen, insbesondere Leiter einer Betriebsabteilung, Sprengberechtigte, Betriebsmeister, fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und Lagerverwalter sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind, dürfen als verantwortliche Personen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz besitzen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt

Adresse
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt

Postanschrift
Tennstedter Staße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon
+49 361 573831-000
Fax
+49 361 573831-062
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Gebäudezugänge

Formulare

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Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes
Beiblatt A zum Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes