Sonn- und Feiertagsbeschäftigung: Ausnahmebewilligung (Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens bei besonderen Verhältnissen)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Arbeitgeber an Sonn- und Feiertagen Arbeitnehmer beschäftigen wollen, weil besondere Verhältnisse dies zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens erfordern, benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen

Adresse
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera
Telefon
0361 57-3821100
Fax
0361 57-3821104
Gebäudezugänge

Formulare

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Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Weitere Stellen

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Immissionsschutzbehörde
Adresse
Schloßgasse 17
07607 Eisenberg
Telefon
036691 70-333
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