Radioaktive Stoffe: Verwendung und Lagerung von Vorrichtungen - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Die Verwendung und Lagerung von Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten, mit einer Bauartzulassung, die vor dem 1. August 2001 erteilt wurde, ist anzeigepflichtig.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Gera

Adresse
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera

Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon
+49 361 57-38210
Fax
+49 361 57-3821104
Gebäudezugänge

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) - Anzeige gemäß § 117 (7) StrlSchV in Verb. mit § 4 (1) der StrlSchV vom 30.06.1989