Radioaktive Stoffe: Beförderung als freigestellte Versandstücke

Leistungsbeschreibung

Radioaktive Stoffe dürfen unter bestimmten Voraussetzungen als freigestellte Versandstücke befördert werden. Freigestellt sind Versandstücke z. B. dann, wenn sie radioaktive Stoffe in begrenzten Mengen enthalten, das heißt die Aktivität je Versandstück die in Spalte 4 der Tabelle 2.2.7.7.1.2.1 ADR aufgeführten Grenzwerte - unter Beachtung der Summenformel - nicht übersteigt (UN 2910).

Eine Anzeige gegenüber der Behörde ist bei Einhaltung der Voraussetzungen nicht erforderlich.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Gera

Adresse
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera

Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon
+49 361 57-38210
Fax
+49 361 57-3821104
Gebäudezugänge

Formulare

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