Zuständigkeitsfinder
Zustelldienst (Briefsendungen bis 1.000 g) - Erlaubnis / Lizenz
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von nicht mehr als 1.000 Gramm gewerbsmäßig für andere befördern, benötigen Sie eine Erlaubnis (Lizenz).
Die Lizenz ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
- der Antragsteller für die Ausübung der Lizenzrechte nicht die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit oder Fachkunde besitzt,
- durch die Aufnahme einer lizenzpflichtigen Tätigkeit die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet würde,
- der Antragsteller die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind, nicht unerheblich unterschreitet.
Einer Lizenz bedarf nicht, wer
- Briefsendungen als Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe desjenigen befördert, dem eine Erlaubnis nach Absatz 1 erteilt worden ist,
- Briefsendungen befördert, die einer anderen Sendung beigefügt sind und ausschließlich deren Inhalt betreffen,
- Briefsendungen in der Weise befördert, dass einzelne nachgewiesene Sendungen im Interesse einer schnellen und zuverlässigen
- Beförderung auf dem Weg vom Absender zum Empfänger ständig begleitet werden und die Begleitperson die Möglichkeit hat, jederzeit auf die einzelne Sendung zuzugreifen und die erforderlichen Dispositionen zu treffen (Kurierdienst).
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antragsteller hat das Gebiet zu bezeichnen, in dem die lizenzpflichtige Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme des Betriebes.
Rechtsgrundlage
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 317
Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
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Postanschrift
Postfach 80 01
53105 Bonn, Stadt
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