Zuständigkeitsfinder
Tierschutzbeauftragter - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Träger folgender Einrichtungen müssen einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen:
- Einrichtungen, in denen Tierversuche an Wirbeltieren durchgeführt werden,
- Einrichtungen, in denen Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen im Sinne des § 10 a Tierschutzgesetz vorgenommen werden und
- Einrichtungen, in denen Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung im Sinne des § 10 Tierschutzgesetz vorgenommen werden.
Voraussetzungen für die Bestellung
- abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin, Medizin oder Biologie - Fachrichtung Zoologie
- die für die Durchführung der Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse und
- die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
Der Tierschutzbeauftragte ist verpflichtet,
- auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten,
- die Einrichtung und die mit den Tierversuchen und mit der Haltung der Versuchstiere befassten Personen zu beraten,
- zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchs Stellung zu nehmen,
- innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung oder Beschränkung von Tierversuchen hinzuwirken.
Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind ihre Aufgabenbereiche festzulegen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
- Abteilung 2 -
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
E-Mail: Abteilung2@tlv.thueringen.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Anzeige sind Unterlagen, aus denen die Erfüllung der Voraussetzungen hervorgeht und Angaben zu Stellung und Befugnissen des Tierschutzbeauftragten beizufügen.
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenerhebung nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung ist möglich.
Rechtsgrundlage
- § 8b, § 10, § 10a Tierschutzgesetz (TierSchG)
- § 2 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Tierschutzzuständigkeitsverordnung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 2 Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz
Adresse
99947 Bad Langensalza