Zuständigkeitsfinder
Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr erhalten
Leistungsbeschreibung
Es ist nicht immer möglich, die Gebote und Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung für einen reibungslosen Ablauf einzuhalten. Insofern kann im Einzelfall eine Ausnahme nach Beantragung erteilt werden.
Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Verfahrensablauf
- Antragstellung inkl. Begründung bei der zuständigen Behörde
- Antragsprüfung unter evtl. Beteiligung weiterer Stellen
- Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde
- Erteilung oder Ablehnung der Ausnahme
An wen muss ich mich wenden?
Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörden, Thüringer Landesverwaltungsamt.
Voraussetzungen
Jeder und Jede mit einem begründeten Anliegen sind antragsberechtigt. Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung für den konkreten Sachverhalt.
Welche Gebühren fallen an?
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gelten im Regelfall keine Fristen, jedoch sollte ein Antrag möglichst frühzeitig und nicht kurzfristig gestellt werden. Gewisse Bearbeitungszeiten sollten der Behörde eingeräumt werden.
Bearbeitungsdauer
Hängt vom jeweiligen Einzelfall und Beteiligung weiterer Stellen ab.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung (Verwaltungsakt) über einen Antrag ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs/Klage zulässig.
Anträge / Formulare
Anträge sind in der Regel formlos, möglichst schriftlich (mit Begründung) zu stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
17.08.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Adresse
99423 Weimar
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Gebäudezugänge
Formulare
Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot) / der Ferienreiseverordnung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen
Weitere Stellen
Adresse
07607 Eisenberg