Zuständigkeitsfinder
Gewerbe- und Privatobjekte: Vermittlung - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wer den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
Rechtsgrundlage
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Gewerbebehörde
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-541Telefon
036691 70-540Telefon
036691 70-543Fax
036691 70-746Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.