Zuständigkeitsfinder
Piercing/Tattoo: Betrieb eines Studios
Leistungsbeschreibung
Piercing/Tattoo-Studios gehören nach der Gewerbeordnung zum „stehenden Gewerbe“. Den Betrieb eines solchen Studios müssen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
An das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb seinen Sitz haben soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Gewerbebehörde
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.