Bestattungen - Genehmigung zur Durchführung

Leistungsbeschreibung

Verstorbene sind gemäß § 17 Abs. 1 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) zu bestatten. Als Bestattungsarten sind Erdbestattung oder Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Asche möglich (§ 19 Abs. 1 ThürBestG).

Grundsätzlich besteht Friedhofszwang (§ 23 ThürBestG). Eine Urne mit der Asche kann auch von einem Schiff aus auf Hoher See beigesetzt werden. Die Erdbestattung und die Beisetzung kann sowohl auf dem Friedhof der Heimatgemeinde als auch auf einem Friedhof eigener Wahl erfolgen, wenn dessen Träger es zulässt.

Vor der Erdbestattung oder der Beisetzung von Urnen ist dem Träger des Friedhofes eine Sterbeurkunde vorzulegen, die durch das Standesamt des Sterbeortes ausgestellt wird. Einer ausdrücklichen Genehmigung zur Durchführung einer Bestattung bedarf es nicht.  

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal - Ordnungsamt

Adresse
Bahnhofstraße 23
07768 Kahla
Telefon
036424 59-135
Telefon
036424 59-137
Telefon
036424 59-136
Fax
036424 59-150
Öffnungszeiten

Persönlicher Kontakt ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung!

Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: ja