Zuständigkeitsfinder
Versicherungsvermittler - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Versicherungsvermittler sind Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter.
Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein.
Versicherungsvertreter ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschliessen.
Versicherungsvermittler benötigen grundsätzlich
- eine Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 GewO und
- haben sich in das Vermittlerregister eintragen zu lassen.
Die Erlaubnis erteilt die zuständige IHK. Sie führt auch das Vermittlerregister.
Darüber hinaus ist beim zuständigen Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die IHK am Hauptsitz Ihres Unternehmens.
Voraussetzungen
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Nachweis der Sachkunde
- Nachweis der vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung
Über die verschiedenen Tätigkeitsarten informieren Sie sich bitte bei Ihrer IHK.
Die Antragsformulare, die Rechtsgrundlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Ihrer IHK. Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, steht in den Antragsformularen.
Welche Gebühren fallen an?
Neben den Gebühren für die Gewerbeanmeldung werden Gebühren für das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhoben. Gebühren für Erlaubnis, Registrierung und Sachkundeprüfung entnehmen Sie bitte dem Gebührentarif der jeweiligen IHK.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Antragsformulare, die Rechtsgrundlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Ihrer IHK. Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, steht in den Antragsformularen.
Was sollte ich noch wissen?
- Versicherungsvermittler, die Versicherungen als Ergänzung ihrer Hauptleistung vermitteln, können sich von der Erlaubnispflicht befreien lassen (produktakzessorische Vermittler).
Über die Voraussetzungen informieren Sie sich bitte bei Ihrer IHK. - Versicherungsvertreter, die ausschließlich nur für eine Versicherung tätig sind benötigen keine Erlaubnis, müssen aber registriert werden (gebundene Versicherungsvermittler). Über die Voraussetzungen informieren Sie sich bitte bei Ihrer IHK.
- Die Sachkundeprüfung "Geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK" können Sie bei jeder IHK ablegen, die diese Sachkundeprüfung anbietet (In Thüringen ist das die IHK Erfurt).
- Versicherungsvermittler müssen umfangreiche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen (§ 11 VersVermV, § 59 ff VVG).
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der IHK und der Fachverbände.
Fachlich freigegeben durch
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Adresse
07546 Gera
Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle
Adresse
07546 Gera
Postanschrift
07490 Gera
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr - 15:00 Uhr