Zuständigkeitsfinder
Behinderung/Nachteilsausgleich - Feststellung
Leistungsbeschreibung
Sie haben eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung / Krankheit und möchten diese nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) als Behinderung feststellen lassen? Dazu können Sie sich bei Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beraten lassen und auch einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die für Ihren Wohnort zuständige Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt bzw. das zuständige Landratsamt Ihres Landkreises.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- sofern bereits eine anderweitige Feststellung über den Grad der Behinderung getroffen worden ist, den Rentenbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (z.B. Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts oder einer anderen Feststellungsbehörde)
- ein aktuelles Passfoto
- ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B. Gutachten)
- ggf. Vollmacht oder Betreuerausweis
- für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
Welche Gebühren fallen an?
Die Antragstellung ist kostenlos.
Rechtsgrundlage
Teil 2 Neuntes Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
Was sollte ich noch wissen?
Bei einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie steuerliche Vergünstigungen erhalten.
Bei bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen werden Merkzeichen zuerkannt, die zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen berechtigen, wie unentgeltliche Beförderung im ÖPNV, unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson, Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder –befreiung, Parkerleichterungen und Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)