Zuständigkeitsfinder
Briefwahl
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen: www.wahlen.thueringen.de
An wen muss ich mich wenden?
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal - Bürgerbüro
Adresse
07768 Kahla
Telefon
036424 59-152Telefon
036424 59-153Telefon
036424 59-154Fax
036424 59-155Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Mi. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Hinweis: Jeden 1. Samstag im Monat geöffnet. (nur nach Vereinbarung)