Kraftfahrzeugzulassung - Neufahrzeuge zulassen (Kraftfahrzeug Zulassung erstmalig)

Leistungsbeschreibung

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - KFZ-Zulassung

Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-0
Bemerkung: Servicecenter Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Fax
036691 70-760
Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

Verkehrsanbindung
Gebäudezugänge

Formulare

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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
Einverständniserklärung der Eltern über die Zulassung eines Kfz auf den Namen ihrer Kinder