Reisepass beantragen eines vorläufigen Passes

Leistungsbeschreibung

Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich. Er kann immer nur dann ausgestellt werden, wenn eine rechtzeitige Beantragung eines Reisepasses - auch im Expressverfahren (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) - nicht mehr möglich ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.
 
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal - Bürgerbüro

Adresse
Bahnhofstraße 23
07768 Kahla
Telefon
036424 59-152
Telefon
036424 59-153
Telefon
036424 59-154
Fax
036424 59-155
Öffnungszeiten

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Di.  09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Mi. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Fr.  09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Hinweis: Jeden 1. Samstag im Monat geöffnet. (nur nach Vereinbarung)


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: ja