Zuständigkeitsfinder
Steuerliche Lebensbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Eine steuerliche Lebensbescheinigung wird benötigt, wenn der Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden soll und das Kind nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt.
Die steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder wird gebührenfrei für Personen ausgestellt, die mit dem Kind im ersten Grad verwandt sind, wenn das Kind nicht in der Wohnung dieser Person gemeldet ist und zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Der Antragsteller muss durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen, dass er im ersten Grad mit dem Kind verwandt ist.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
- Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
- Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer: in der Regel sofort
Die steuerliche Lebensbescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal - Bürgerbüro
Adresse
07768 Kahla
Telefon
036424 59-152Telefon
036424 59-153Telefon
036424 59-154Fax
036424 59-155Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Mi. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Hinweis: Jeden 1. Samstag im Monat geöffnet. (nur nach Vereinbarung)