Antrag auf Zugang zu den Stasi-Unterlagen Gewährung

Leistungsbeschreibung

Jedermann hat das Recht, einen Antrag auf Einsicht in die seine Person betreffenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen. Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Angehörige ausnahmsweise zugänglich. Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR werden von der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) erschlossen und verwaltet.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Bundesbeauftragter für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratische Republik (BStU)

Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 31/33 31/33
10178 Berlin, Stadt
Telefon
030 2324-7000
Bemerkung: (dienstlich)
Fax
030 2324-7799
Bemerkung: (dienstlich)
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: (dienstlich)