Zuständigkeitsfinder
Reisegewerbekarte
Leistungsbeschreibung
Wer gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
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selbstständig in eigener Person Waren anbietet,
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Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,
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Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht,
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selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt,
benötigt eine Reisegewerbekarte.
An wen muss ich mich wenden?
Die Beantragung erfolgt über das Gewerbeamt.
Dort erfahren Sie auch im Einzelnen, für welche Tätigkeiten Sie evtl. auch keine Reisegewerbekarte benötigen bzw. welche Tätigkeiten in diesem Zusammenhang verboten sind.
Dort erfahren Sie auch im Einzelnen, für welche Tätigkeiten Sie evtl. auch keine Reisegewerbekarte benötigen bzw. welche Tätigkeiten in diesem Zusammenhang verboten sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
(zusätzlich für Ausländer: Kopie der Aufenthaltsgenehmigung, -bewilligung, -erlaubnis) - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) - nicht älter als drei Monate
- aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - nicht älter als drei Monate
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
Welche Gebühren fallen an?
Je nach Tätigkeit und Dauer der Gültigkeit fallen unterschiedliche Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Als Inhaber/in einer Reisegewerbekarte sind Sie verpflichtet, diese während der Ausübung des Gewerbes mit sich zu führen. Wenn Sie eine Verkaufsstelle oder eine andere Einrichtung (z. B. einen Verkaufswagen) benutzen, müssen Sie Ihren Namen und Vornamen oder die Firma außen sichtbar anbringen.
Die selbstständige unterhaltende Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart gehört zum Reisegewerbe und erfordert seitens des Geschäftsinhabers eine Reisegewerbekarte. Wenn dieser am Ort der Darbietung nicht selber tätig wird, hat er einem seiner dort anwesenden Beschäftigten eine Zweitschrift seiner Reisegewerbekarte mitzugeben.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Gewerbebehörde
Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg
07607 Eisenberg
Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-541Telefon
036691 70-540Telefon
036691 70-543Fax
036691 70-746Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten
Montag: 8:30-12.00 Uhr
Dienstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Mittwoch: nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-17.30 Uhr
Freitag: 8:30-12.00 Uhr
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall werden.