Zuständigkeitsfinder
Kindertageseinrichtungen
Leistungsbeschreibung
In Thüringen hat mit Inkrafttreten des neuen Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes (ThürKitaG) ab dem 1. Januar 2018 jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Der Anspruch umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von zehn Stunden.
Auch längere Betreuungszeiten bis zu zwölf Stunden können vereinbart werden; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Nach der Neuregelung des Kindertageseinrichtungsgesetzes haben alle behinderten oder von Behinderung bedrohten Kinder das Recht, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in allen Kindertageseinrichtungen gefördert zu werden, wenn eine dem Bedarf entsprechende Förderung gewährleistet werden kann.
Kindertageseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind familienunterstützende Einrichtungen, in denen Kinder tagsüber gebildet, erzogen und betreut werden. Sie gliedern sich in:
- Kinderkrippen für Kinder bis zu drei Jahren,
- Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt,
- Kinderhorte für schulpflichtige Kinder bis zum Abschluss der Grundschule,
- gemeinschaftlich geführte Einrichtungen für Kinder verschiedener Altersgruppen.
Eltern die nicht in der Lage sind, Kinderbetreuungskosten aus eigenem Einkommen aufzubringen, können diese Gebühren ganz oder teilweise beim Jugendamt beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Wohnsitzgemeinde.
Eltern haben das Recht, im Rahmen freier Kapazitäten zwischen verschiedenen Kindertageseinrichtungen sowie den Angeboten der Kindertagespflege am Wohnort oder in einem anderen Ort zu wählen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine ärztliche oder amtsärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes zum Besuch der Kindertageseinrichtung ist vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Im Zeitraum der letzten zwölf Monate vor Schuleintritt (erster Schultag der Schulanfänger) ist elternbeitragsfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung soll in der Regel sechs Monate vor der beabsichtigten Aufnahme in die Kindertageseinrichtung gegenüber der Wohnsitzgemeinde geltend gemacht werden.
Rechtsgrundlage
Rechtliche Grundlage für die Übernahme von Kindertagesstättengebühren ist § 90 SGB VIII. Die Prüfung der Zumutbarkeit erfolgt anhand der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Anspruchsberechtigten gemäß §§ 82 bis 85, 87 und 88 SGB XII.
Was sollte ich noch wissen?
Das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz schreibt vor, dass die Elternbeiträge sozialverträglich zu gestalten sind. Auf Antrag kann der Elternbeitrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist.
Das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises ist ausschließlich für die Gebührenerstattung von Kinderbetreuungskosten zuständig und nicht für die Vergabe oder Vermittlung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Jugendamt
Adresse
07607 Eisenberg
Adresse
07607 Eisenberg
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.
Verkehrsanbindung
Sonstiges
Die Parkplätze für Besucher des Landratsamtes befinden sich im Schloßhof.
Formulare
Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)
Bankeinzugsermächtigung
Weitere Stellen
Adresse
07768 Kahla