Kindertageseinrichtungen

Leistungsbeschreibung

In Thüringen hat mit Inkrafttreten des neuen Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes (ThürKitaG) ab dem 1. Januar 2018 jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Der Anspruch umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von zehn Stunden.

Auch längere Betreuungszeiten bis zu zwölf Stunden können vereinbart werden; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Nach der Neuregelung des Kindertageseinrichtungsgesetzes haben alle behinderten oder von Behinderung bedrohten Kinder das Recht, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in allen Kindertageseinrichtungen gefördert zu werden, wenn eine dem Bedarf entsprechende Förderung gewährleistet werden kann.

Kindertageseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind familienunterstützende Einrichtungen, in denen Kinder tagsüber gebildet, erzogen und betreut werden. Sie gliedern sich in:

  • Kinderkrippen für Kinder bis zu drei Jahren,
  • Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt,
  • Kinderhorte für schulpflichtige Kinder bis zum Abschluss der Grundschule,
  • gemeinschaftlich geführte Einrichtungen für Kinder verschiedener Altersgruppen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Saale-Holzland-Kreis

Eltern die nicht in der Lage sind, Kinderbetreuungskosten aus eigenem Einkommen aufzubringen, können diese Gebühren ganz oder teilweise beim Jugendamt beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Jugendamt

Adresse
Goethestraße 10
07607 Eisenberg

Adresse
Goethestraße 12
07607 Eisenberg

Adresse
Carl-von-Ossietzky-Straße 15a
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-433
Fax
036691 70-751
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

Verkehrsanbindung
Sonstiges

Die Parkplätze für Besucher des Landratsamtes befinden sich im Schloßhof.

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)
Bankeinzugsermächtigung

Weitere Stellen

Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal - Soziales, Jugend und Kultur
Adresse
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036424 59-132
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