Zuständigkeitsfinder
Grundbuch
Leistungsbeschreibung
Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. In die Grundbücher werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerechte, Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden eingetragen.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften (gebührenpflichtig) daraus beantragen.
Eintragung ins Grundbuch:
Wenn Sie z. B. das Eigentum an einem Grundstück übertragen, d. h. ein Grundstück kaufen oder verkaufen, oder ein Grundpfandrecht an Ihrem Grundstück bestellen wollen, ist dazu eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich. Den entsprechenden Antrag richten Sie an das Grundbuchamt des örtlich zuständigen Amtsgerichtes.
Voraussetzungen:
Sie sind Eigentümer des Grundstücks.
Ihr Recht ist von dieser Eintragung betroffen.
Bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück muss zudem die Einigung über die Rechtsänderung in notarieller Form nachgewiesen werden.
Alle Bewilligungen und Erklärungen müssen in Form öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden vorliegen.
An wen muss ich mich wenden?
Das Grundbuch kann bei berechtigtem Interesse im Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts oder bei einem Notar eingesehen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen gibt Ihnen das Grundbuchamt, ein Notar oder ein Rechtsanwalt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Geschäftswert.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Hinweise zum elektronischen Grundbuchabrufverfahren im Freistaat Thüringen finden Sie unter folgendem Link.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Amtsgericht Stadtroda
Postanschrift
07641 Stadtroda
Adresse
07646 Stadtroda