Gesundheitszeugnis Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erstbescheinigung des Gesundheitsamtes nach vorausgegangener umfassender Belehrung über gesundheitliche Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln.

Spezielle Hinweise für Landkreis Saale-Holzland-Kreis

Personen dürfen gewerbsmäßig die in § 42 Abs.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bezeichneten Tätigkeiten erstmalig nur dann ausüben und mit diesen Tätigkeiten erstmalig nur dann beschäftigt werden, wenn durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes nachgewiesen ist, dass sie
1. über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtungen nach den Absätzen 2, 4 und 5 in mündlicher und schriftlicher Form vom Gesundheitsamt oder von einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt belehrt wurden und
2. nach der Belehrung im Sinne der Nummer 1 schriftlich erklärt haben, dass ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitverbot bei ihnen bekannt sind.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Gesundheitsamt

Adresse
Heinrich-Heine-Straße 15b
07646 Stadtroda

Postanschrift
Postfach Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-833
Fax
036691 70-753
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

Verkehrsanbindung