Zuständigkeitsfinder
Gesundheitszeugnis Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erstbescheinigung des Gesundheitsamtes nach vorausgegangener umfassender Belehrung über gesundheitliche Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln.
Personen dürfen gewerbsmäßig die in § 42 Abs.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bezeichneten Tätigkeiten erstmalig nur dann ausüben und mit diesen Tätigkeiten erstmalig nur dann beschäftigt werden, wenn durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes nachgewiesen ist, dass sie
1. über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtungen nach den Absätzen 2, 4 und 5 in mündlicher und schriftlicher Form vom Gesundheitsamt oder von einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt belehrt wurden und
2. nach der Belehrung im Sinne der Nummer 1 schriftlich erklärt haben, dass ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitverbot bei ihnen bekannt sind.
An wen muss ich mich wenden?
An das Gesundheitsamt Ihres Landratsamtes bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis sowie bei Schülern Schülerausweis.
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß Punkt 6.3.3.1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung MSFG je nach Aufwand zwischen 15 bis 30 €.
30,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erstbescheinigung des Gesundheitsamtes darf nicht älter sein als drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit.
Belehrung nur Dienstag und Donnerstag nach telefonischer Voranmeldung.
Tel: 036691-70 805
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Sprechzeiten /Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes sind zu beachten.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Gesundheitsamt
Adresse
07646 Stadtroda
Postanschrift
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.