Fliegende Bauten Ausführungsgenehmigung und Anzeige

Leistungsbeschreibung

Fliegende Bauten (z.B. Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen, Bühnen) bedürfen einer Ausführungsgenehmigung, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden.

Die Ausführungsgenehmigung wird befristet erteilt und kann auf Antrag verlängert werden.

Die Ausführungsgenehmigung und deren Verlängerung wird von der obersten Bauaufsichtsbehörde oder von ihr beauftragten anderen Behörden erteilt, zum Beispiel TÜV, Landesprüfämter und so weiter.

Der Erteilung der Ausführungsgenehmigung und deren Verlängerung geht eine technische Vor-Ort-Abnahme voraus.

Die Fristen bis zu einer erforderlichen Verlängerung unterscheiden sich nach Gefährdungspotential und liegen zwischen einem und fünf Jahren.

Bei der Erteilung der Ausführungsgenehmigung wird von der erteilenden Behörde ein Prüfbuch für den Fliegenden Bau erstellt. Es enthält neben technischen Unterlagen die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und ggf. erforderlichen Auflagen.

Die Aufstellung des Fliegenden Baus ist bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen und das Prüfbuch vorzulegen. Diese entscheidet über eine ggf. vorher durchzuführende Gebrauchsabnahme.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Bauaufsichtsbehörde

Adresse
Schloßgasse 17
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-385
Bemerkung: Sekretariat
Fax
036691 70-748
Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeiten

Dienstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Donnerstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-17.30 Uhr

Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden

Verkehrsanbindung
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Parkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Gebäudezugänge

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