Fischerprüfung Zulassung beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Fischerprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines. Sie unterliegt strengen Regeln und wird nach den in § 29 Abs. 4 ThürFischG i. V. m. § 26 ThürFischAVO definierten Rahmenbedingungen abgelegt.

Für die Teilnahme an der Fischerprüfung bedarf es der Zulassung zur Prüfung. Die Bedingungen hierfür sind in § 30 der ThürFischAVO geregelt.

Die schriftliche Fischerprüfung nach § 29 Abs. 1 Satz 1 ThürFischG erfolgt bei der zuständigen unteren Fischereibehörde.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Fischereibehörde

Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-536
Fax
036691 70-713
Fax
036691 70-745
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

Verkehrsanbindung

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines. Anlage 1
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines. Anlage 2
Hegeplan Fließgewässer
Hegeplan stehende Gewässer
Muster Fischereipachtvertrag
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines - (Thüringen)