Fischereischein Ausstellung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein (Fischereischeinpflicht nach § 26 ThürFischG). Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung nicht erforderlich machen.

Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich einen Erlaubnisschein zum Fischfang, der beim Fischereiberechtigten (Besitzer des Fischereirechtes) oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal - Bürgerbüro

Adresse
Bahnhofstraße 23
07768 Kahla
Telefon
036424 59-152
Telefon
036424 59-153
Telefon
036424 59-154
Fax
036424 59-155
Öffnungszeiten

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Di.  09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Mi. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Fr.  09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Hinweis: Jeden 1. Samstag im Monat geöffnet. (nur nach Vereinbarung)

Online-Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: ja

Formulare

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Antrag auf Neuausstellung / Verlängerung eines Fischereischeines - (Thüringen)

Weitere Stellen

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Fischereibehörde
Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg
Telefon
036691 115
Bemerkung: Servicecenter
Fax
036691 70-713
Fax
036691 70-745