Zuständigkeitsfinder
Gesundheitsfachberufsbezeichnung - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- technischer Assistent in der Medizin
- Logopäde
- Hebamme
- Diätassistent
- Physiotherapeut
- Ergotherapeut
- Masseur
- medizinischer Bademeister
- Podologe
- Altenpfleger
- Alten- oder Krankenpflegehelfer
Voraussetzungen:
Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Freistaat Thüringen bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.
An wen muss ich mich wenden?
Die jeweilige Erlaubnis wird durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erteilt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- persönlicher Antrag
- Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
- ärztliche Bescheinigung
- Führungszeugnis, Belegart 0
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt - Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt - Referat 720
Postanschrift
99423 Weimar
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Tiefgarage Atrium,
Anzahl: 840
Gebühren: ja