Gesundheitsfachberufsbezeichnung - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • technischer Assistent in der Medizin
  • Logopäde
  • Hebamme
  • Diätassistent
  • Physiotherapeut
  • Ergotherapeut
  • Masseur
  • medizinischer Bademeister
  • Podologe
  • Altenpfleger
  • Alten- oder Krankenpflegehelfer

Voraussetzungen:
Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Freistaat Thüringen bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt - Referat 720

Postanschrift
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon
+49 361 57332-1356
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium,
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Gebäudezugänge